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NÖ Hilfsaktion für die Ukraine

Krieg in der Ukraine - keine Angst, aber Vorsorge

Seit die Kämpfe in der Ukraine begonnen haben, haben viele Menschen in Niederösterreich Sorge um ihre Sicherheit. Sorge um die Versorgung, die Gesundheit, die Familie. Das ist nur allzu verständlich. Und sich Gedanken machen ist auch gut. Angst haben ist schlecht, und für Angst besteht auch kein Grund. Mit Vorsorge und Vorrat sind Sie für die meisten Probleme – auch im Zusammenhang mit der Ukrainekrise -gerüstet.

Die meisten Sorgen machen sich die Menschen wegen der Energieversorgung und seit den Zwischenfällen in den ukrainischen AKWs wegen einer möglichen Atomgefahr. Fragen wie „brauche ich einen Schutzraum“, „brauche ich Kaliumjodidtabletten“ oder „wie kann ich mich gegen Strahlung schützen“ werden jetzt wieder oft an den Zivilschutz gestellt. Gleich vorweg: die Experten des Landes beruhigen hier.

Die Tabletten werden bei einem Strahlenunfall im Umkreis von 200 km ausgegeben – die ukrainischen AKW sind etwa 700 km entfernt. Die Tabletten werden nur auf Anordnung der Behörden eingenommen, sie sind im Fall des Falles vor allem für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Bei Personen über 40 Jahren können sie sogar schädlich sein.

Bei einem Störfall in einem AKW im Kriegsgebiet vergehen – je nach Wetterlage – rund 30 Stunden, bis die Strahlung zu uns kommt. Seit Tschernobyl verfügt Europa über ein dichtes Netz an Messstellen, so dass die Bewegung einer radioaktiven Wolke genau beobachtet werden kann. Damit haben die Behörden genügend Zeit, die Bevölkerung zu warnen und Verhaltensanweisungen zu geben. Gerade Österreich verfügt über ein ausgezeichnetes Frühwarnsystem, mit flächendeckendem Sirenenalarm, bestens gerüstetem öffentlich-rechtlichem Rundfunk und mehr. Ein eigener Schutzraum wird nach Expertenmeinung nicht notwendig sein. Wichtiger ist ein Vorrat, damit Sie gegebenenfalls das Haus ein paar Tage nicht verlassen müssen.

Das gleiche gilt für die Energieversorgung. Falls Strom und/oder Gas ausfallen, müssen die wichtigsten Vorräte schon zu Hause sein. Damit sind nicht Hamsterkäufe gemeint, sondern gut überlegte Bevorratung. Sie ist sowieso wichtig, denn die Möglichkeit eines Blackouts ist auch ohne Ukrainekrieg durchaus real. Wenn Sie gut vorbereitet sind – von Lebensmitteln über Hygieneartikel bis Kochgelegenheit und Taschenlampe – brauchen Sie vor einem Energieausfall oder einigen Tagen Ausgangsbeschränkungen keine Angst zu haben. Dazu einige organisatorische Vorbereitungen innerhalb der Familie – wer kümmert sich um die Kinder, was ist mit pflegebedürftigen Angehörigen, wie geht es am Arbeitsplatz/in der Firma weiter – und Sie sind gut gerüstet. Nähere Auskünfte und Tipps für die richtige Bevorratung erhalten Sie beim Zivilschutzbeauftragten Ihrer Gemeinde oder beim Niederösterreichischen Zivilschutzverband NÖZSV, Tel. 02272-61820, mail: noezsv@noezsv.at

Aufnahme von Schutzsuchenden

DIESE PUNKTE sind bei der Aufnahme von SCHUTZ-Suchenden zu beachten:

Von Meldegesetz über private Unterkünfte, Krankenversicherung,… bis hin zum Vertriebenenausweis – wir haben mit dem Innenministerium eine FAQ-Liste für BürgermeisterInnen und Gemeindeverantwortliche zusammengestellt:

1. An wen können sich geflüchtete/vertriebene Personen aus der Ukraine wenden, wenn sie in Österreich ankommen?

Personen, die aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine Schutz in Österreich suchen, können sich bei Ankunft in Österreich an die seitens der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) eingerichtete Hotline, welche unter der Nummer +43 1 2676 870 9460 durch mehrsprachiges Personal erreichbar ist, wenden.
Soweit Hilfsbedürftigkeit vorliegt (etwa weil keine finanziellen Mittel vorhanden sind bzw. keine Unterbringung bei Verwandten/Bekannten erfolgen kann), erfolgt die Aufnahme in die Grundversorgung des Bundes und der Länder. Im Rahmen der Grundversorgung wird neben der Bereitstellung von Unterkünften und Verpflegungsleistungen ebenso die medizinische Versorgung (Krankenversicherung) sichergestellt.


2. An wen ist eine allfällige Unterkunftnahme in Österreich zu melden (MeldeG)?

Entsprechend dem Meldegesetz haben Personen, die mehr als drei Tage in Österreich Unterkunft nehmen, eine dbzgl. Meldung bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinden/Magistrate) vorzunehmen.
Bei privater Unterbringung hat die Wohnsitzmeldung innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft gegenüber der Meldebehörde direkt zu erfolgen, wobei die Unterkunftnahme vom Unterkunftgeber (Eigentümer, privater Vermieter etc.) entsprechend zu bestätigen ist.
Bei Unterbringung im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes erfolgt die Meldung nach den diesbezüglichen Bestimmungen (je nach Dauer des Aufenthaltes, zB Eintragung Gästeblatt) durch den jeweiligen Inhaber.
Im Rahmen der Aufnahme in die Grundversorgung bei organisierten Quartieren wird diese Meldung durch die BBU GmbH bzw. die jeweils zuständige Landes-Grundversorgungsstelle veranlasst.
Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht nur dann, soweit nicht länger als drei Tage Unterkunft genommen wird.


3. Wo erfolgt die Unterbringung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für Vertriebene? Werden auch private Unterkünfte hierfür herangezogen?

Die Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen der Grundversorgung wird in partnerschaftlicher Weise durch den Bund und die Länder abgewickelt.
Eine Quartierzuweisung durch die Koordinationsstelle der BBU GmbH kann in eine organisierte Unterkunft des Bundes oder in die Ankunftszentren der Länder erfolgen.
Auch im Rahmen der privaten Unterbringung können Leistungen der Grundversorgung, wie Mietzuschuss und Verpflegungsgeld, gewährt werden.
Die Kostensätze orientieren sich an jenen der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG. Die Krankenversorgung ist in diesem Fall ebenso sichergestellt, da die grundversorgten Personen auch krankenversichert sind.
Die konkrete Abwicklung erfolgt über die jeweilige Grundversorgungsstelle des jeweiligen Bundeslandes.


4. Wohin können Quartierangebote gerichtet werden?

Von Seiten des Bundes wurde durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH eine zentrale E-Mail-Adresse zur Bekanntgabe von Quartierplätzen für Vertriebene eingerichtet.
Unter nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at oder dem Online-Formular https://www.bbu.gv.at/nachbarschaftsquartier können Quartierangebote – auch der Zivilgesellschaft – jederzeit eingemeldet werden, welche hilfsbedürftigen Flüchtenden aus der Ukraine als Zufluchtsort dienen können.
Diese werden seitens der BBU GmbH zentral gesammelt und an die Bedarfsträger weitervermittelt.

5. Grundversorgungsleistungen

Die Leistungsgewährung aus dem Titel der Grundversorgung, wie die Bereitstellung von Unterbringungsplätzen, Verpflegung, Sicherung der Krankenversorgung etc., erfolgt auf Grundlage der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Bund-Länder, kurz: GVV).

Eine Unterbringung im Rahmen der Grundversorgung kann in organisierten Quartieren, die seitens der Grundversorgungsstellen (Bund oder Land) gewährt werden oder im Rahmen einer Privatunterbringung erfolgen.


Im Rahmen dessen gelangen insbesondere folgende Leistungen und die zugehörigen Kostenhöchstsätze zur Anwendung:
Organisierte Unterbringung:


Im Rahmen einer organisierten Unterbringung kommt insb. der folgende Kostenhöchstsatz bei der Leistungserbringung zwischen den Partnern der Grundversorgung zur Anwendung. Bevor Sie ein organisiertes Quartier eröffnen, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Landes-Grundversorgungstelle in Verbindung. Der Unterkunftgeber erhält grundsätzlich die folgende Leistung – gemäß den Vorgaben der jeweils zuständigen Grundversorgungsstelle des Bundeslandes: Für die Unterbringung und Verpflegung je Einzelperson bis zu EUR 21,00/Person/Tag.
Grundversorgungsleistungen bei privater bzw. individueller Unterbringung:

In der Praxis wird im Regelfall zwischen den hilfsbedürftigen Fremden und dem Vermieter ein Mietvertrag oder Untermietvertrag abgeschlossen. Mit diesem Mietvertrag wendet sich der hilfsbedürftige Fremde an die Landesgrundversorgungsstelle und erhält eine Refundierung bis zu folgenden Höchstsätzen:

Miete Einzelperson bis zu EUR 150,00/Person/Monat
Miete Familien (ab 2 Personen gesamt) bis zu EUR 300,00/Familie/Monat

Darüber hinaus erhalten privat untergebrachte hilfsbedürftige Fremde folgende Leistungen für die Verpflegung:

Verpflegung Erwachsene bis zu EUR 215,00/Person/Monat
Verpflegung Minderjährige bis zu EUR 100,00/Person/Monat

Beispiel: eine 4-köpfige Familie (2 Erwachsene, 2 minderjährige Kinder) erhält pro Monat bis zu EUR 930,– aus der Grundversorgung (davon EUR 300,– für Miete und EUR 630,– für Verpflegung).

6. Krankenversicherung

Grundsätzlich wird die Krankenversorgung im Rahmen der Aufnahme in die Grundversorgung durch die Anmeldung bei der Krankenversicherung und die Übernahme der dbzgl. Beiträge sichergestellt.
Sofern keine Aufnahme in die Grundversorgung erfolgt, steht Vertriebenen jedenfalls der Zugang zur medizinischen Notversorgung offen.
Es ist weiters vorgesehen, dass sämtlichen Vertriebenen ex lege ein entsprechender Krankenversicherungsschutz zukommen soll. Diesbezüglich steht das Bundesministerium für Inneres im Austausch mit den zuständigen Stellen.

7. Besteht eine Notwendigkeit der Registrierung bei Inanspruchnahme des Vertriebenenstatus in Österreich? Wo erhalte ich einen Ausweis als Vertriebener?

Auf europäischer Ebene wurde mit Durchführungsbeschluss vom 04. März 2022 das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Art. 5 der RL 2001/55/EG und die Einführung eines vorübergehenden Schutzes festgehalten.
Auf Grundlage dessen wird auf innerstaatlicher Ebene eine Verordnung gemäß § 62 AsylG zu erlassen sein, durch welche den betroffenen Personengruppen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zu gewähren ist.
Darüber hinaus darf auf die FAQ’s des BFA verwiesen werden: FAQs für ukrainische Staatsangehörige (bfa.gv.at)

20220307_FAQ-Nachbarschaftshilfe-002Herunterladen
„VEREIN WOHNEN“ freut sich über weitere Geldspenden

Um die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu gewährleisten, hat der VEREIN WOHNEN vor ein paar Tagen einen Aufruf zu Sachspenden & Mobiliar für seine zur Verfügung gestellten Wohnungen gestartet. Dieser Aufforderung sind so viele Menschen nachgekommen, dass derzeit ein Überschuss besteht. Gerne kannst Du weiterhin Geldspenden an den Verein tätigen:

VEREIN WOHNEN
AT58 5300 0034 5500 9110

VEREIN WOHNEN – Sekretariat Asyl
Tel.: 02742/47076-134
E-Mail: office@vereinwohnen.at

(Quelle NÖ Gemeindebund)

Grundversorgungsleistungen organis. Unterbringung

Informationsblatt für Grundversorgungsleistungen bei organisierter Unterbringung

Wie bereits angeführt können die hilfsbedürftigen Flüchtlinge auch in Vertragsunterkünften des Landes untergebracht (organisierte Unterbringung) werden. Hier wird zwischen dem Land Niederösterreich und dem Unterkunftsbetreiber ein Leistungsvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage die Fremden vom Unterkunftsbetreiber entsprechend untergebracht und verpflegt werden.

Pro untergebrachtem Flüchtling erhält der Vertragspartner des Landes einen Tagsatz von max. € 21,-. Mit diesem Tagsatz hat der Betreiber sämtliche Kosten für die Unterbringung, Verköstigung und sonstigen zahlreichen vertraglichen Auflagen zu übernehmen.

Dabei unterscheidet man zwischen Vollversorgung- und Selbstversorgungsunterkünften. Bei der Vollversorgung wird das Essen zur Verfügung gestellt und bekommt der Fremde ein mo-natliches Taschengeld (€ 40,-) und bei der Selbstversorgung erhält der Fremde ein tägliches Essensgeld (€ 6,-), das vom Vertragspartner ausbezahlt wird und somit vom Tagsatz in Ab-zug gebracht wird.
Neben Unterbringung und Verpflegung erhalten die Flüchtlinge wie auch bei der individuellen Unterbringung insbesondere
 Schulbedarfszuschuss für Schulkinder
o € 200,- pro Kind und Jahr
 Bekleidungshilfe
o € 150,- pro Person und Jahr
 Krankenversicherung

Der Schulbedarfszuschuss und die Bekleidungshilfe werden von den Betreuungsorganisatio-nen in den Unterkünften ausbezahlt.
Falls hier Interesse besteht, wenden Sie sich bitte an die Mailadresse noehilft@noel.gv.at
oder unter der Hotline +43 (0) 2742/9005 - 15000. In diesem Fällen wird das Land NÖ mit Ihnen einen Betreuungsvertrag abschließen. Sie können sich über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen auch unter https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Bera-tung/Grundversorgung.html im Downloadbereich erkundigen.
Suchen ukrainische Flüchtlinge, die keinen Asylantrag stellen, eine organisierte Unterkunft, können sie sich insbesondere auch an folgende Stelle wenden.
Quartierszuweisungs-Hotline (QZH) der BBU des Bundes:
Erreichbar unter +43 1 2676 870 9462 (24h/7)
E-mail: quartierszuweisung.ukraine@bbu.gv.at
Die vom Bund aufgenommenen ukrainischen Flüchtlinge werden dann vom Bund dem Land Niederösterreich zur Versorgung zugewiesen

Übernahme von Hilfsgütern

Herr Rübenbauer Josef übernimmt bzw. holt gerne Ihre Hilfsgüter ab
Telefon: 0676 38 57 632

Informationsblatt Bereitstellung von Wohnraum

Informationsblatt Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge
Möglichkeiten

Gegenständliches Informationsblatt soll Orientierung dafür anbieten, wenn jemand ukrainischen oder anderen hilfsbedürftigen Flüchtlingen insbesondere privaten Wohnraum kostenlos zur Verfügung stel-len oder vermieten möchte. Die hilfsbedürftigen Flüchtlinge können in diesen Fällen von den Bezirks-verwaltungsbehörden auf Antrag einen monatlichen Mietzuschuss (Familien max. € 300,- und Einzel-personen max. € 150,-) und ein monatliches Verpflegungsgeld (Erwachsene max. € 215,- und Kinder max. € 100,-) erhalten. Die Leistungen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde auf ein bekannt zu gebendes Konto der hilfsbedürftigen Flüchtlinge (nicht an den Vermieter) ausbezahlt. Im Bedarfsfall kann zusätzlich € 150,- Bekleidungshilfe und für Schulkinder ein Schulbedarfszuschuss von € 200,- pro Jahr gewährt werden.

Folgende Möglichkeiten bestehen:
1. Sie wollen Ihre Wohnung hilfsbedürftigen Flüchtlingen kostenlos zur Verfügung stellen
In diesem Fall gewährt die Bezirksverwaltungsbehörde den hilfsbedürftigen Flüchtlingen auf Antrag das oben angeführte Verpflegungsgeld. Ein Mietzuschuss wird nicht gewährt, weil dazu die Vorlage eines Mietvertrages (oder Prekariumsvertrages) mit der ersichtlichen Miethöhe erforderlich ist.
Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte unter der Mailadresse noehilft@noel.gv.at oder unter der Hotline +43 (0) 2742/9005 – 15000.

2. Sie wollen Ihre Wohnung selbst an hilfsbedürftige Flüchtlinge vermieten
In diesem Fall gewährt die Bezirksverwaltungsbehörde den hilfsbedürftigen Flüchtlingen auf Antrag den oben angeführten Miet- und Verpflegungszuschuss. Für den Mietzuschuss muss die leistungsbe-ziehende Person der Bezirksverwaltungsbehörde einen Mietvertrag (oder Prekariumsvertrag) mit der ersichtlichen Miethöhe vorlegen. Mit diesen monatlichen Zuwendungen müssen die hilfsbedürftigen Flüchtlinge ihren Mietverpflichtungen oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Das Land NÖ übernimmt keine Haftungen für ausstehende Mietforderungen.
Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte unter der Mailadresse noehilft@noel.gv.at oder unter der Hotline +43 (0) 2742/9005 – 15000 oder die Bezirksverwaltungsbehörde.

3. Sie stellen Ihre Wohnung lieber Betreuungsorganisationen zur Verfügung
Möchten Sie Ihre Wohnung/Unterkunft weder kostenlos zur Verfügung stellen bzw. privat vermieten noch selbst als Flüchtlingsunterkunft führen, besteht die Möglichkeit Ihr Objekt an einen möglichen Vertragspartner des Landes zu vermieten, der Flüchtlingsunterkünfte betreibt.
Suchen sie eine derartige Betreuungsorganisation, melden Sie sich bitte unter der Mailadresse noehilft@noel.gv.at oder unter der Hotline +43 (0) 2742/9005 - 15000.

4. Sie wollen Ihr Mietobjekt doch selbst als Flüchtlingsunterkunft führen
Wenden Sie sich bitte an die Mailadresse noehilft@noel.gv.at oder unter der Hotline +43 (0) 2742/9005 - 15000. In diesem Fällen wird das Land NÖ mit Ihnen einen Betreuungsvertrag abschlie-ßen. Sie können sich über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen auch unter https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Grundversorgung.html im Downloadbereich er-kundigen.

Sirenensignal Übersetzung

Grundversorgungsleistungen indiv. Unterbringung

Informationsblatt für Grundversorgungsleistungen bei individueller Unterbringung

Wie bereits angeführt, mieten sich hilfsbedürftige Flüchtlinge selbst in einer privaten Unter-kunft (Wohnung) ein oder können dort kostenlos wohnen.

Die Ersuchen um Gewährung der Grundversorgungsleistungen sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.
Die Anträge können bei den Bezirksverwaltungsbehörden nach deren Vorgaben auch über die Gemeinden eingebracht werden. Seitens der Bezirksverwaltungsbehörden ergehen dazu an die Gemeinden entsprechende Detailinformationen. Erhe-bungsbögen werden von den Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Folgende wesentlichen Grundversorgungsleistungen sind bei individueller Unterbringung für hilfsbedürftige Flüchtlinge vorgesehen:
 Verpflegungsgeld (monatlich)
o € 215,- für Erwachsene
o € 100,- für Minderjährige

 Mietzuschuss (monatlich) bis zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten
o max. € 300,- für Familien (ab zwei Personen)
o max. € 150,- für Einzelpersonen

 Schulbedarf für Schulkinder
o € 200,- pro Kind und Jahr

 Bekleidungshilfe
o € 150,- pro Person und Jahr

 Krankenversicherung

Die Geldleistungen werden von den Bezirksverwaltungsbehörden bei Gewährung der Leis-tungen grundsätzlich auf ein angegebenes Konto überwiesen.
Der Krieg in der Ukraine stellt für die dortige Bevölkerung eine große Bedrohung dar und viele von ihnen suchen Schutz in Europa, so auch in Österreich. Um den Menschen, die bereits in Niederösterreich eingetroffen und privat untergekommen sind, möglichst rasch und unbüro-kratisch helfen zu können, wird ersucht, die Personen bei nachstehenden Schritten zu unter-stützen.
- Prüfung der Identität (Reisepass, Lichtbildausweis)

- Anmeldung im ZMR

- Ausfüllen eines vorgesehenen Erhebungsbogens und Eröffnung eines inländischen Bank-kontos oder Angabe einer Bankverbindung einer Vertrauensperson (erforderlich für eine Leistungsgewährung) in Kopie

- Anmeldung zur Krankenversicherung

Bezüglich der Krankenversicherung ist noch nicht klar, wie die betroffenen Fremden zu einer E-Card oder einem E-Card/Ersatzbeleg kommen. Bis auf weiteres sollte hier persönlich bei der Bezirksstelle der ÖGK vorgesprochen werden. Sobald hier neue Details bekannt sind, wird eine ergänzende Information ergehen.

NÖ HILFT

Eine zentrale Spenden- und Hilfshotline wurde unter 02742 / 9005 15000 bzw. noehilft@noel.gv.at eingerichtet.

Seitens der NÖ Gemeinden wurden bereits zahlreiche Hilfsaktionen zur Unterstützung der Menschen in der UKRAINE gestartet. DANKE für diese großartige Hilfsbereitschaft. Die ersten ERFAHRUNGEN zeigen aber auch, dass HILFE dann am besten wirkt, wenn sie gut koordiniert ist und es wird auch dann noch notwendig sein zu helfen, wenn das Thema aus den Medien vielleicht wieder verschwunden sein wird und wenn „langer Atem“ gefragt ist.
Um das ANGEBOT in Niederösterreich und den BEDARF der Menschen in den Kriegsgebieten und Zufluchtsorten laufend optimal zu koordinieren, hat Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner die Initiative NÖ HILFT als „single point of contact“ ins Leben gerufen.

Niederösterreichs Gemeinden können diese Initiative in den kommenden Wochen und Monaten aus aktueller Sicht auf drei Arten unterstützen:

Einerseits mit Motivation zum GELDSPENDEN
Bankkonto: NOEHILFT
IBAN: AT74 3200 0000 1380 0008

Andererseits mit Hilfslieferungen unter Mitwirkung der Bevölkerung in die Krisengebiete und Zufluchtsorte
Schließlich mit dem Angebot von Unterkünften für Kriegsflüchtlinge in der eigenen Gemeinde

Wichtig ist mit Ausnahme der GELDSPENDEN, die jederzeit gegeben werden können, dass HILFE zwar jetzt ORGANISIERT und vorbereitet wird, dass sie aber erst dann anläuft, wenn sie von NIEDERÖSTERREICH HILFT oder einer über NÖ HILFT beauftragten Organisation abgerufen wird. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass nicht nur geholfen wird, sondern die HILFE auch richtig ankommt!

Deshalb sind hinter NIEDERÖSTERREICH HILFT auch alle Mitglieder der NÖ Sicherheitsfamilie versammelt und Du kannst sicher sein, dass hier auch alle mit ihren großen, aber auch sehr unterschiedlichen STÄRKEN eingesetzt und engagiert mit dabei sind.

(Quelle: NÖ Gemeindebund)